AGBs

Verkaufs- und Lieferbedingungen (Stand 2008)

Geltungsbereich
Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen sind Inhalt des zwischen Auftraggeber und der OMEGA Ges.m.b.H. (folgend kurz OMEGA genannt) abgeschlossenen Vertrages.
Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen bleiben auch dann verbindlich, wenn einzelne Teile aus ir­gend­wel­chen Gründen nicht wirksam sein sollten.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter, die von vorliegenden Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichen, sind für OMEGA nicht verbindlich. Auch dann nicht, wenn vom Auf­trag­ge­ber Bezug genommen wird und OMEGA im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht.
Auftragsannahme: Der Auftrag gilt als rechtsverbindlich angenommen, falls er nicht durch OMEGA inner­halb von 12 Werktagen abgelehnt wird. Etwaige Sondervereinbarungen sowie mündliche oder fern­münd­liche Vereinbarungen sind für OMEGA nur dann bindend, wenn sie firmenmäßig (Auftragsbestätigung) bestätigt werden.

Lieferung
Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsannahme oder durch eine firmenmäßig gezeichnete Auftragsbestätigung, wenn alle zur Erstellung eines Bürstenabzuges erforderlichen Unterlagen gleich­zei­tig zur Verfügung gestellt werden, soferne diese Unterlagen klar und eindeutig sind. Ansonsten beginnt die Lieferfrist am Tage des Eintreffens dieser Unterlagen bzw. am Tag der Klärung etwaiger Un­klar­hei­ten. Die Lieferfrist wird vom Tag der Absendung der Bürstenabzüge bis zum Rückerhalt derselben – vom Auftraggeber zum Zeichen der Druckreife unterschrieben – unterbrochen.
Bei Nichteinhalten von Lieferterminen hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Schadenersatz, auf Vor­nah­me eines Deckungskaufes oder Rücktritt vom Vertrag. Lieferungen erfolgen unfrei ab Werk auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Versicherung wird nicht gedeckt.
Wurde bei der Auftragsannahme Franko-Lieferung vereinbart, hat OMEGA das Recht zur Wahl des für OMEGA günstigsten Transportweges. Rückgabe von Ware nur mit unserer Genehmigung.

Preise
Die in unseren Offerten angegebenen Preise verstehen sich freibleibend. Jede Erhöhung maßgeblicher Ma­te­rial­prei­se (z. B. Papier, Energie usw.) sowie jede Erhöhung der Lohnkosten auf Grund einer kol­lek­tiv­ver­tra­glichen Vereinbarung, nach Festsetzung des Kaufpreises, aber vor Verrechnung der Lieferung, be­rech­tigt OMEGA die daraus resultierenden Preiserhöhungen, ohne vorherige Benachrichtigung, in Re­ch­nung zu stellen.

Dies wird vom Auftraggeber durch die Annahme der Auftragsbestätigung aus­drück­lich genehmigt.

Zahlung
Die Zahlung hat innerhalb acht Tagen vom Fakturendatum mit 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto zu erfolgen. Bei Schecks oder Überweisungen ist der Tag maßgebend, mit dem das Geld­in­sti­tut die Gutschrift für OMEGA vornimmt. Diskont- und Bankspesen gehen zu Lasten des Auf­trag­ge­bers. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 6,5% über SMR in An­rech­nung ge­bracht. Im Falle der Säumnis sind vom Besteller sämtliche Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen.
Erlangt OMEGA davon Kenntnis, dass die Erfüllung ihres Zahlungsanspruches gefährdet ist, so ist sie be­rech­tigt, Sicherstellung oder Vorauszahlung des Rechnungsbetrages zu verlangen und die Lieferung aller bei ihr lagernden Bestände des Auftraggebers bis zur Erfüllung dieses Verlangens abzulehnen oder vom Vertrag zurückzutreten.
OMEGA berechnet ihre Lieferungen und Leistungen mit dem Tag, an dem sie – auch teilweise – liefert, für den Auftraggeber einlagert oder für ihn auf Abruf bereithält.

Einlagerung
OMEGA verrechnet für die Einlagerung von fertigen oder halbfertigen Produkten dem Auftraggeber La­ger­geld nach dem jeweils gegebenen Speditionstarif für Kaufmannsgüter (Abschnitt VII/Lagertarif A Zif. 1/Lit/e). Der zeitweilige Verzicht auf das Lagerentgelt beinhaltet keinerlei Verzicht auf das Lagerentgelt der noch bei OMEGA lagernden Waren.

Abrufaufträge: Werden Waren am Lager von OMEGA zur ausschließlichen Verwendung des Auf­trag­ge­bers bereitgehalten oder zur Anfertigung ohne Versandbestimmung verkauft (sogenannte Ab­ruf­auf­trä­ge), so hat der Auftraggeber diese innerhalb von 12 Monaten nach Auftragserteilung an OMEGA ab­zu­neh­men. Erfolgt innerhalb dieser Frist kein vom Auftraggeber getätigter Auslieferungsauftrag, hat OMEGA das Recht einer (avisierten) Zustellung und Fakturierung. Eventuell daraus resultierende Mehr­kos­ten beim Warenempfang gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Mengentoleranzen
Entsprechend den Usancen des Graphischen Gewerbes dürfen alle Papiere und Kartons in punkto Gra­m­m­age bis zu 5% schwerer oder leichter als bestellt geliefert werden.
OMEGA behält sich aus erzeugungstechnischen Gründen vor, Aufträge mit einer Auflagenhöhe

bis 2.500 Exemplare um 30%
bis 10.000 Exemplare um 20% der Auflagenhöhe
bis 30.000 Exemplare um 15% der Auflagenhöhe
über 30.000 Exemplare um 10% der Auflagenhöhe

zu über- oder unterliefern.
Die Berechnung dieser Mehr- oder Minderlieferungen erfolgt auf Basis des für diesen Auftrag ver­ein­bar­ten Preises.

Mängelrüge und Schadenersatz
Beanstandungen müssen innerhalb einer Woche nach Warenempfang schriftlich an OMEGA erfolgen. Män­gel­rü­gen bei versteckten Mängeln müssen innerhalb von 3 Monaten nach Lieferung ebenfalls schrift­lich an OMEGA erfolgen. Mängel eines Teiles der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der ge­sam­ten Lieferung. OMEGA hat das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
OMEGA haftet nur bis zur Höhe der Auftragssumme, weitere Ansprüche des Auftraggebers (Fol­ge­schäd­en, z. B. entgangener Gewinn) sind ausgeschlossen. OMEGA haftet keinesfalls für Schäden, die durch man­gel­haf­te Lagerung der Produkte seitens des Auftraggebers entstanden sind. Ebenso haftet OMEGA nicht für vom Auftraggeber beigestelltes Material, geringfügige Abweichungen vom Muster, z. B. an Far­be, Reinheit, Beschaffenheit, Güte, Schwere oder Deckungsgenauigkeit.

Produkthaftung
Die Ersatzpflicht für aus dem Produkthaftungsgesetz, BGBl. 99/1988 resultierende Sachschäden sowie Pro­dukt­haf­tungs­an­sprü­che, die aus anderen Bestimmungen abgeleitet werden können, sind aus­ge­schlo­s­sen. Die Haftungsbeschränkungen sind vollinhaltlich allfälligen Abnehmern zu überbinden, mit der Ver­pflich­tung zur weiteren Überbindung.
Der Kaufgegenstand bietet nur jene Sicherheit, die unter Beachtung der materialspezifischen Ei­gen­schaf­ten erwartet werden kann.

Storno
Bei Stornierung von Bestellungen durch den Auftraggeber werden die angefallenen tatsächlichen Ar­beits- und Materialkosten sowie 10% der Auftragssumme dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

Eigentumsvorbehalt
Bestellte bzw. gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unveräußerliches Eigentum von OMEGA.
Die Ware darf vor voller Bezahlung, ohne schriftliche Zustimmung von OMEGA, weder verpfändet noch zur Sicherstellung übereignet werden.
Die von OMEGA hergestellten Schriftsätze, Druckplatten, Lithographien, photographisch hergestellten Fil­me und Platten, Stanzen und andere für den Produktionsprozeß bei­ge­stell­ten Behelfe bleiben unveräußerliches Eigentum von OMEGA, auch wenn der Auftraggeber für diese Arbeiten Wertersatz geleistet hat.
Satz- und Filmherstellung werden zu anteiligen Kosten verrechnet. Durch uns hergestellter Schriftsatz oder Druckfilme verbleiben daher in unserem Eigentum. Auf Wunsch des Auftraggebers angefertigte Mu­s­ter und Entwürfe bleiben in jedem Fall Eigentum des Auftragnehmers und werden gesondert berechnet, auch wenn der Auftrag nicht zur Ausführung gelangt.

Höhere Gewalt
Höhere Gewalt befreit OMEGA automatisch, ohne separate Verständigung des Auftraggebers, von der Ein­hal­tung der vereinbarten Lieferfristen und Preise.
In diesen Fällen werden Storni des Auftraggebers ohne Ersatzansprüche durch OMEGA akzeptiert.

Bürstenabzüge, Muster und Entwürfe – Impressum
Bürstenabzüge und Entwürfe werden nur auf ausdrückliches Verlangen des Auftraggebers vorgelegt. OMEGA ist jedoch berechtigt, auch ohne ausdrückliches Verlangen Bürstenabzüge vorzulegen. In diesen Fäl­len ist der Auftraggeber verpflichtet, die Bürstenabzüge zu genehmigen.
Bürstenabzüge sind vom Auftraggeber auf Fehler zu überprüfen und zum Zeichen der Druckreife un­ver­züg­lich unterschrieben zurückzusenden.
OMEGA ist nicht verpflichtet, die am Bürstenabzug aufscheinende Unterschrift auf ihre Zeich­nungs­be­rech­ti­gung zu überprüfen. Telefonisch oder elektronisch durchgegebene Änderungen bedürfen sofortiger schrift­li­cher Bestätigung. Für übersehene Fehler haftet ausschließlich der Auftraggeber.
OMEGA ist berechtigt, alle zur Verfügung gestellten Druckunterlagen, soweit diese für ihr Druck­ver­fah­ren nicht 100%ig geeignet sind, ohne vorherige Benachrichtigung, auf Kosten des Auftraggebers neu anfertigen zu lassen.
Für die Prüfung des Rechtes der Vervielfältigung aller Vorlagen ist der Auftraggeber allein ver­ant­wort­lich. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer gegenüber allen Ansprüchen Dritter, die aus Ver­letz­ung­en von Urheber-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- oder sonstigen gewerblichen Schutz­rech­ten erhoben werden, schadlos zu halten.
Auf Wunsch des Auftraggebers zur Verfügung gestellte Probeexemplare werden nach dem angefallenen Aufwand berechnet. Abänderungen gegenüber der Druckvorlage werden nach der aufgewendeten Ar­beits­zeit berechnet (Autor­korrek­tur).
OMEGA ist berechtigt, Ihr Firmenzeichen und Impressum auf allen Erzeugnissen anzubringen.

Beigestellte Filme, beigestellte Daten
Bei Druck nach beigestellten Filmen übernimmt der Auftraggeber die Haftung für die Richtigkeit der Filme. Bei Belichtung von beigestellten Daten haftet der Auftraggeber für die Richtigkeit der Daten. Auf Wunsch wird vor Belichtung ein Korrekturabzug erstellt. Korrekturen von beigestellten Daten werden nach Möglichkeit durchgeführt und nach Aufwand verrechnet. Bei farbigen Druckaufträgen sind genaue Farb­an­ga­ben oder Andrucke bzw. den Produktionsbedingungen entsprechende Proofs mitzuliefern. Müssen Andrucke/Proofs von uns angefertigt werden, so werden diese nach Aufwand in Rechnung ge­stel­lt.

Urheberrecht
Bei von OMEGA angefertigten Entwürfen (Schriftzügen, Firmenzeichen usw.) behält sich OMEGA das Ei­gen­tums­recht lt. § 16 Urheberrechtsgesetz vor.

Datenspeicherung
OMEGA ist berechtigt, die personenbezogenen Daten des Bestellers zu verwerten und zu speichern.

Erfüllungsort und Gerichtsstand
ist für Lieferungen und Zahlungen für beide Vertragspartner der Sitz von OMEGA/Wien.

Für Alle
jene Verkaufs- und Lieferbedingungen, die in den vorhergehenden Punkten I. bis XV. nicht ausdrücklich fest­ge­hal­ten sind, gelten die Bedingungen für das Graphische Gewerbe Österreichs und des Handels.